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Informationen zur Kostenübernahme
Privat Versicherte: Private Krankenkassen übernehmen i.d.R. die Behandlungskosten für osteopathische Behandlungen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Gesetzlich Versicherte und Selbstzahler: Die Gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in vielen Fällen Teile der Behandlungskosten. Manche Krankenkassen bestehen auf eine ärztliche Verordnung, sowie eine qualifizierte Ausbildung und eine Verbandsmitgliedschaft des Therapeuten. Die letztgenannten Voraussetzungen zur Kostenübernahme werden von mir erfüllt.
Unten aufgeführt finden Sie Links, die Ihnen zur weiteren Information dienen.
Links einzelner Krankenkassen
BKK Werra-Meißner
Techniker Krankenkasse
Ihre Krankenkasse ist nicht dabei? Auf der Webseite von Osteokompass finden Sie ein umfangreiches Verzeichnis mit gesetzlichen Krankenkassen, die die Kosten für Osteopathie anteilig erstatten:
http://www.osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html
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